1.6 Probenahme nach DIN 38411 TEIL 1
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1.0 Einführung (<Zur
Sonderseite LEGIONELLEN>)
Wasser - eine
einzigartige Flüssigkeit! Die mit Abstand häufigste Flüssigkeit auf unserem
Planeten. Eines der wichtigsten Grundlagen des Lebens auf der Erde. Manche
Organismen bestehen zu 99% aus Wasser! Der Mensch bis zu etwa 60%. Ein
einfaches Molekül aus der Zusammensetzung von zwei Atomen Wasserstoff
(H=Hydrogenium) und einem Molekül Sauerstoff (O=Oxigenium). Damit
ergibt sich die chemische Formel H2O. Die zwei Wasserstoffatome
sind dabei in einem bestimmten Winkel von 105° zueinander am Sauerstoffatom
angeordnet. Als Besonderheit beim Wasser gegenüber allen anderen bekannten
chemischen Reinstoffen oder Molekülen ist seine als "Anomalie"
bezeichnete Eigenschaft, bei 4°C eine größere Dichte aufzuweisen als bei
Temperaturen darunter. Alle anderen Substanzen vergrößern ihre Dichte beim
Abkühlen oder bleiben annähernd gleich. Lediglich Wasser ist in der Lage
zwischen 4°C und 0°C eine bei höherer Temperatur auch größere Dichte
aufzuweisen.
Reines Wasser
jedoch alleine jedoch, ist nicht lebensfreundlich. Die höchste Reinheit,
die wir vom Wasser kennen, wird mit der griechischen Bezeichnung Aqua destillata,
kurz Aqua dest. benannt. Um Wasser in einen "lebensfreundlichen"
Zustand zu versetzen, sollte es mit verschiedenen Mineralien und Salzen
versehen sein. Als Beispiele sollen hier nur Calciumchlorid, Kochsalz
(Natriumchlorid), Bittersalz (Magnesiumchlorid), Natriumcarbonat, aber auch
Eisen und Mangan neben vielen anderen genannt werden. Wichtig ist
dabei natürlich die Menge und die Art dieser Stoffe. Leider kann Wasser
aber auch Arten von Stoffe enthalten, die unser Gesunderhaltung nicht dienlich
sind. Als Beispiele hier Blei oder Pflanzenschutzmittel, Arsen oder Nitrat.
Natürliches, für den Menschen lebensfreundliches Wasser enthält demnach
eine Vielzahl gelöster fester Stoffe, aber auch gasförmiger Stoffe wie zum
Beispiel Kohlendioxid, Sauerstoff und auch das weniger erwünschte, weil
gesundheitsgefährdende Radon können in unterschiedlichsten Mengen darin
gelöst sein.
Neben den
chemischen Stoffen sind zur Charakterisierung von Wasser auch physikalische
Parameter von Belang. Hierzu gehören der pH-Wert von 1-14 (gibt im
negativen Log. von freien H+ Ionen an, ob Wasser einen basischen,
seifenartigen Charakter aufweist oder einen sauren). Dabei ist pH 7
neutral, <pH7 sauer und >pH7 basisch. Der pH-Wert ist wichtig zur
Beurteilung u.a. der Calzitlösekapazität (siehe unten). Weiterhin spielt
die Leitfähigkeit eine Rolle, die einen Hinweis auf die Summe der gelösten
Salze liefert. Zur Gesamtbeurteilung gehört ferner die Temperatur des
Wassers und die in der modernen Analytik bestimmte Agressivität (Säurekapazität
bei pH 4,2), genauer dessen komplexer Calcitlösekapazität. Sie gibt an, in
wie fern Wasser in der Lage ist, zu Rohrleitungsfraß zu führen, aber auch
wie gut es z.B. Blei, Kupfer oder Nickel aus den Rohrwandungen zu lösen
vermag.
In
der EG-Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen
Gebrauch (Trinkwasser) wird für den Indikatorparameter
Wasserstoffionen-Konzentration ein pH-Wert-Bereich (6,5≤ pH ≤9,5) festgelegt.
Zusätzlich
wird in der Anmerkung gefordert: „Das Wasser sollte nicht korrosiv wirken“.
Es wird nicht näher definiert, was unter “ nicht korrosiv wirken“ zu
erstehen ist.
Bei
der nationalen Umsetzung der Richtlinie durch die Trinkwasserverordnung
wurde diese Forderung mit dem Gleichgewichtsystem Calciumcarbonat/Kohlensäure/Wasser verknüpft, obwohl zwischen
dem korrosionschemischen Verhalten eines Wassers gegenüber metallischen
Werkstoffen und diesem Gleichgewichtssystem kein direkter wissenschaftlich
begründeter Zusammenhang besteht.
Um
die Belastung des Wassers für den menschlichen
Gebrauch mit Schwermetallen aus metallischen Werkstoffen oder mit
Asbestfasern aus Faserzementrohren auf das technisch Unvermeidbare zu
begrenzen, ist es günstig, einen möglichst hohen pH-Wert bzw. eine
möglichst geringe Calcitlösekapazität einzustellen. Daher wurde in der
Trinkwasserverordnung der Bundesrepublik vom 21.05.2001 festgelegt, dass
die Calcitlösekapazität höchstens 5 mg/l betragen darf.
Bei
weichem Wässern ist diese Bedingung erfüllt, wenn ein pH-Wert von
≥ 7,7 vorliegt.In der Praxis kann dieser pH-Wert durch alleinige
Verwendung von Calciumcarbonatfiltern ohne zusätzliche Zugabe von
Natronlauge oder Kalkwasser erreicht werden.
Bei
hartem Wässern kann der pH-Wert 7,7 nicht eingestellt werden, weil
Störungen im Versorgungsnetz und in der Hausinstallation durch
Kalkausscheidungen auftreten können. Daher ist in diesen Fällen der pH-Wert
nur so hoch anzuheben, dass die Calcitlösekapazität höchstens 5 mg/l
beträgt. In der Praxis ist dies durch Belüftung mit Ausgasung von CO2
möglich. Die Dosierung von alkalischen Stoffen kann auf die Fälle
beschränkt werden bei denen die Aufbereitungsanlagen unter erhöhtem Druck
(> 1 bar) betrieben werden.
Bei der
Mischung von Wasser aus zwei oder mehrere Wasserwerken darf die
Calcitlösekapazität im Verteilungsnetz den Wert von 10 mg/l nicht
überschreiten.
Im Wasser
existiert ein Großteil des Lebens auf unserem Planeten. Dazu gehören
hauptsächlich auch Mikroorganismen (z.B. Bakterien, Pilze) und höhere
Organismen (z.B. Parasiten) und - nur eingeschränkt unter diesem
Oberbegriff- anzuführen - auch die Viren. Auch hier gilt: Art und Menge
sind ausschlaggebend für ihre Bewertung bezüglich der menschlichen
Gesundheit. Weiter unten werden wir eingehender darauf zurück kommen.
Für das Wasser
mit dem wir uns täglich umgeben, das wir trinken, in dem wir baden und zum
reinigen und der Entsorgung verwenden, werden begriffliche Unterschiede
gemacht. Nicht zuletzt deshalb, weil die zu fordernden hygienischen Belange
natürlich sehr unterschiedlich sind.
Wasser ist damit natürlich nicht gleich
Wasser! Im Einzelnen wird unterschieden:
- Trinkwasser (Wasser für den
menschlichen Gebrauch und die Zubereitung von Lebensmitteln)
- Trinkwasser aus Flaschen und
anderen zur Abpackung verwendeten Behältnissen
- Trinkwasser aus Tankwagen und
Vorratsbehältern auf Schiffen
- Badewasser (Hallenbäder,
Freibäder, Solebäder)
- Freibadewasser
(Naturbadegewässer wie Seen, Flüsse, Teiche)
- Grauwasser (Wasser nach dem
menschl. Gebrauch wie Händewaschen oder Wäschewaschen)
- Dachablaufwassser (zum Wäschewaschen oder zur Toilettenspülung)
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1.1 Bedeutung der
mikrobiologischen Trinkwasseranalyse
Auch
wenn es manchmal den Anschein hat, dass sich vorrangig chemische Stoffe im
Trinkwasser auf unsere Gesundheit auswirken, entspricht das nicht den
tatsächlichen Begebenheiten.
So findet man
glücklicherweise nur äußerst selten Konzentrationen von chemischen
Verunreinigungen die akut, also sofort oder zumindest recht schnell in der
Lage sind, unsere Gesundheit zu schädigen. Hier genügt es oft, lediglich
mittel- oder gar langfristig für Abhilfe durch verschiedenste Maßnahmen zu
sorgen. Als Beispiel sind hier Blei, Asbest, PAK (polycyklische aromatische
Kohlenwassestoffe), aus Rohrleitungen oder Biozide und Nitrat aus der
Umwelt zu nennen. Was natürlich niemanden von seiner Ermittlungspflicht zum
Nachweis oder Ausschluß dieser Gefährdungen entbindet.
Ganz anders im
Bereich der mikrobiologischen Parameter. Bereits beim Erkennen einer
mikrobiologischen Belastung kann es sein, dass mit Krankheitserregern
belastetes Wasser beim Endverbraucher bereits zu Infektionen der
verschiedensten Art geführt hat. Dabei genügen mitunter geringste
Infektionsdosen, beispielsweise von Noroviren (ehem. Norwalk-likeviren NVL)
oder Rotaviren und Adenoviren aus fäkalem Ursprung für mögliche
Durchfallepidemien. Auch wenn hierbei nicht unbedingt direkte Todesfälle in
Verbindung zu bringen sind, ist der persönliche Gesundheitszustand dennoch
oft stark in Mitleidenschaft gezogen, auch der volkswirtschaftliche Effekt
kann dabei, durch eine schnelle und weite Verbreitung der Infektion, von
erheblicher Bedeutung sein. Jede Magen/Darminfektion birgt jedoch auch
immer auch das Risiko von Todesfällen bei Personen mit empfindlicher
Allgemein-Konstitution (z.B. Säuglinge, alte Menschen,
Herz-Kreislauferkrankte).
Aber auch
„kerngesunde“ - die Mediziner sprechen von immunkompetenten Personen -
werden mit dem Tod bedroht, wenn es
um Infektionen mit Cholera- (Vibrio cholerae und Vibrio El Tor) oder
Thyphuserregern (Salmonella typhi, Salmonella paratyphi) geht. Gerade in
jüngerer Vergangenheit treten auch Nachweise von Trinkwasserepidemien
verursacht durch Amöben (Ruhr) und Parasiten (Giardia lamblia und
Cryptosporidien) in den Vordergrund. Eine Besonderheit stellen die
Legionellen dar, die in der Regel
erst am Infektionsort im Warmwassersystem zur Infektionstüchtigen
Vermehrung gelangen.
Auch geringe,
nicht Infektionstüchtige Dosen von bakteriellen Infektionserregern sind
generell zu beachten, da Trinkwasser ja auch zur Zubereitung von
Lebensmitteln dient. Diese können dann ihrerseits zur Keimvermehrung bis hin
zur Infektionstüchtigkeit beitragen (z.B. Salmonellen in Eierspeisen oder
Salaten).
Die nachfolgende Tabelle auf den
nächsten beiden Seiten zeigt die größeren und bekannt gewordenen
Infektionen durch Trinkwasser der letzten ca. 150 Jahre.
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1.2
Geschichtliche Tabelle der
Trinkwasserepidemien des 19. und 20. Jahrhunderts
nach
Thofern 1990 mit individueller Ergänzung (ohne Legionellenepidemien).
|
Ort
|
Jahr
|
Krankheit
|
Zahl der Erkrankten
|
Zahl der Todesfälle
|
|
London
|
1854
|
Cholera
|
-
|
-
|
|
Schweiz
|
1867
|
Cholera
|
-
|
-
|
|
Halle
|
1871
|
Typhus
|
282
|
11
|
|
Lausen (Schweiz)
|
1872
|
Typhus
|
130
|
-
|
Stuttgart |
1872
|
Typhus
|
180
|
14
|
|
Zürich
|
1884
|
Typhus
|
1.621
|
148
|
|
Hamburg
|
1885/88
|
Typhus
|
15.804
|
1.214
|
|
Chemnitz
|
1888
|
Typhus
|
2.516
|
-
|
|
Berlin
|
1889
|
Typhus
|
632
|
-
|
|
Altona
|
1891
|
Typhus
|
685
|
47
|
|
Hamburg
|
1892
|
Cholera
|
16.956
|
8.605
|
|
Nietleben
(Irrenanstalt)
|
1893
|
Cholera
|
122
|
52
|
|
München
(Kasernierte Einheit)
|
1893
|
Typhus
|
331
|
-
|
|
Paderborn
|
1893
|
Typhus
|
150
|
-
|
|
Paris
|
1894
|
Typhus
|
419
|
-
|
|
Beuthen
|
1897
|
Typhus
|
1.474
|
-
|
|
Maidstone
|
1897
|
Typhus
|
1.748
|
-
|
|
Paderboern
|
1898
|
Typhus
|
234
|
32
|
|
Gräfrath
(Kreis Solingen)
|
1898/99
|
Typhus
|
155
|
-
|
|
Bochum
|
1900
|
Typhus
|
ca.
500
|
43
|
|
Gelsenkirchen
|
1901
|
Typhus
|
3.200
|
350
|
|
Detmold
|
1904
|
Typhus
|
780
|
54
|
|
Gräfrath
(Kreis Solingen)
|
1904
|
Typhus
|
118
|
11
|
|
Greiz
|
1908
|
Typhus
|
140
|
-
|
|
St. Petersburg
|
1908
|
Cholera
|
9.000
|
4.000
|
|
Altwasser
|
1909
|
Typhus
|
622
|
32
|
|
Reutlingen
|
1909
|
Typhus
|
290
|
-
|
|
Jena
|
1915
|
Typhus
|
537
|
60
|
|
Pforzheim
|
1919
|
Typhus
|
ca.
4.000
|
400
|
|
Alfeld
|
1923/24
|
Typhus
|
über
1.100
|
100
|
|
Hannover
|
1926
|
Typhus
|
ca. 2.500
|
260
|
|
Rostow a. Don
|
1926
|
Gastroenteritis
|
ca. 16.000
|
|
|
Rostow a. Don
|
1926
|
Typhus
|
2.935
|
-
|
|
Lyon
|
1928
|
Typhus
|
3.000
|
300
|
|
Jugoslawien
|
1938
|
Weilsche
Krankheit
|
390
|
8
|
|
Philadelphia
|
1944
|
Hepatitis A
|
344
|
-
|
|
Westerode
|
1945/46
|
Typhus
|
ca. 400
|
26
|
|
Neu
Ötting
|
1946
|
Typhus
|
400
|
-
|
|
Klafeld
|
1946
|
Typhus
|
325
|
10
|
|
Greifswald
|
1947
|
Typhus
|
-
|
-
|
|
Neu
Ötting
|
1948
|
Typhus
|
co.600
|
|
|
Waldbröl
|
1949
|
Typhus
|
127
|
|
|
Drolshagen
|
1951
|
Typhus
|
51
|
|
|
Thereker
Mühle
|
1953
|
Typhus
|
ca. 50
|
|
|
Drolshagen
|
1955
|
Typhus
|
92
|
|
|
Neu Delhi
|
1955
|
Hepatitis A
|
28.745
|
|
|
Hagen
|
1956
|
Typhus/Parathyphus
|
500
|
|
|
Kalifornien
|
1965
|
Salmonellose
|
16.000
|
3
|
|
Ost-Slowakei
|
1967
|
Tularämie
|
228
|
-
|
|
Worchester
(USA)
|
1969-71
|
Hepatitis
A
|
1.174
|
-
|
|
Heidenau
( Pima)
|
1971
|
Ruhr
|
482
|
-
|
|
Worbis
|
1972
|
Ruhr
|
ca. 1.400
|
-
|
|
Dingelstedt
|
1972
|
Hepatitis A
|
ca. 40
|
-
|
|
Ismaning
|
1978
|
Ruhr
|
2.400
|
-
|
|
Jena
(gleiche Quelle wie 1915)
|
1980
|
Typhus
|
63
|
-
|
|
Halle
(Vers. Geb. Beesen)
|
1981
|
Rota-Viren
|
-
|
-
|
|
Oberes
Vogtland
|
1983
|
Aeromonas-Enteritis
|
-
|
-
|
|
Bristol (England)
|
1985
|
Giardiais
|
108
|
-
|
|
Corrolton (Georgia, USA)
|
1987
|
Cryptosporidiosis
|
ca. 13.000
|
-
|
|
Ayrshire (England)
|
1988
|
Cryptosporidiosis
|
27
|
-
|
|
Oxfordshire (England)
|
1989
|
Cryptosporidiosis
|
ca. 5.000
|
-
|
|
Milwauki
|
1993
|
Cryptosporidiosis
|
400.000
|
|
|
Sydney
|
1998
|
Cryptosporidiosis
|
|
|
|
Walkerton
(Kanada)
|
2000
|
E.coli
|
2000
(von 5000 EW)
|
7 -
11
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
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1.3 Wege der
Krankheitsübertragung
Die
Übertragungswege von Krankheitserregern sind sehr unterschiedlich und fast
immer typisch für den jeweiligen Erreger. In Frage kommen hier Mensch zu
Mensch oder Tier zu Mensch-Übertragungen über die Luft: z.B. Windpocken
oder Q-Fieber (Varizellen oder Coxsackieviren), durch (Vektoren =
Überträger) Insekten: z.B. Malaria (M. falciparum u.a. plasmodienarten),
Übertragungen über Lebensmittel (Salmonellen, Listerien, Noroviren u.a.).
Für die
Trinkwasserhygiene sind direktere Übertragungen vom Tier oder vom Mensch
auf den Menschen besonders relevant. Viele Trinkwasserrelevanten Keime
lassen sich häufig auch durch eine klassische Schmierinfektion (eher im
kleineren Rahmen, bzw. langsamer) verbreiten. Nur relativ wenige
Krankheitserreger (ausgenommen die unbekannte Zahl möglicher neu entdeckter
Virenstämme) werden über das Trinkwasser übertragen. Dies sind vor allem
jene Organismen im weiteren Sinne, welche einen so genannten fäkal-oralen
Infektionsweg besitzen. Diese werden in großer Zahl mit dem Stuhl
ausgeschieden und gelangen auf unterschiedliche Art und Weise über den
Verdauungstrakt wieder in den Menschen.
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1.4 Untersuchungen
im Labor
Es wäre ein
viel zu großer, und auch wegen der Möglichkeit der Existenz noch
unbekannter Infektionserreger ein sogar unmöglicher Aufwand, Trinkwasser
immer direkt auf die Vielzahl der in Frage kommenden
Krankheitserreger zu untersuchen. Aus diesem Grund bedient man sich hier so
genannter Indikator-Organismen. Das sind Bakterien, die in großer Zahl und
Verbreitung im Stuhl von Mensch und Tier (auch Kaltblüter) vorkommen. Sie
sind im Gegensatz zu manchen Krankheitserregern auch relativ einfach im
Labor anzüchtbar und zeigen bei ihrem Vorhandensein Verunreinigung auf.
Als derartige Indikatorkeime werden E.
coli, Enterokokken und Clostridium perfringens verwendet.
Als
allgemeinere Verschmutzungsindikatoren, die nicht zwangsläufig fäkalen
Ursprungs sein müssen, werden die sogenannten coliformen Keime aus
der Familie der Enterobacteriaceae zusammengefasst. Diese können
auch in der normalen Umwelt im Boden oder Oberflächenwasser vorkommen.
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1.5 Die Mikroorganismen und
mikrobiologischen Parameter im Einzelnen
E.coli
= escherichia coli
Gramnegatives Stäbchenbakterium. Obligate
Darmbewohner von Mensch und Tier. Erst in der jüngeren Vergangenheit sind
Bakterienstämme bekannt geworden, die im Gegensatz zum Großteil der
sonstigen E.coli-Bakterienstämme, als Krankheitserreger fungieren können
(EHEC, EPEC, ETEC, VTEC u.a.)
E. coli ist ein obligater Anzeiger fäkaler
Verunreinigungen.
Intestinale Enterokokken
-E.
hirae,-E. durans -E.
faecialis -E. faecium
Grampositive kugelförmige Bakterien
ebenfalls aus dem Darm stammend.
Enterokokken der angezeigten Stämme sind obligate
Anzeiger fäkaler Verunreinigungen.
Coliforme Keime
Bakterienarten welche keiner taxonomischen
Einheit zugehörig sind. Alle aus der Familie der Enterobacteriaceae.
Laktoseverwertung (Milchzuckerabbau) unter Säurebildung (z.B. Klebsiella,
Enterobacter, Citrobacter,
Serratia, Echerichia spec. u.a.).
Coliforme
Keime sind Anzeiger von Verunreinigungen allgemeiner Art.
Clostridium
perfringens
Grampositives,
sporenbildendes Stäbchen, obligat (ausschließlich) anaerob das heißt nur
ohne
Sauerstoff Vermehrungsfähig..
Sehr widerstandsfähig gegen Chlorung und andere
Desinfektionsmassnahmen.
Seine Sporen verhalten sich in etwa wie
Überdauerungs- und Infektionsformen von Parasiten.
In erster Linie sind hier die Oozysten von Cryptosporidium
spec. oder Zysten von Giardia
lamblia zu nennen. Aber auch Isispora
belli, Balantidium coli oder
potentiell pathogene Amöben sind neben anderen parasitären Einheiten
denkbar.
Clostridium perfringens ist damit Anzeiger einer
fäkalen Verunreinigung (auch länger zurück liegend oder nach
Desinfektionsmassnahmen) die auch parasitäre Einheiten (z.B. Wurmeier,
Protozoen) enthalten kann.
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Hygiene
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Koloniebildende Einheiten (KBE)
Ein weitere Indikator
für die seuchenhygienische Überwachung der Trinkwasserqualität stellt die
Zahl der Koloniebildenden Einheiten (KBE) dar. Man weiß heute, daß mit
diesem Verfahren lediglich etwa ein Tausendstel der tatsächlich im Wasser
anzutreffenden Bakterien ermittelt werden. Dennoch stellt dieses, bereits
auf Robert Koch zurückzuführende Verfahren, eine wichtige Kenngröße
zur Beurteilung der Wasserqualität dar. Robert Koch postulierte nach der
letzten großen Choleraepidemie in Deutschland 1892, dass die damals sogenannte
Keimzahl nach der Sandfiltration 100/ml nicht überschritten werden dürfte.
Dieser Eckpfeiler hatte seitdem auch rechtlichen Bestand für die Kontrolle
von Trinkwasser aus künstlichen Sandfiltern und fast genauso lange für
Trinkwasser, welches nicht aus Oberflächenwasser gewonnen wird. Der Wert
gilt noch heute, wobei jetzt mit zwei verschiedenen Bebrütungstemperaturen
für die Keime (20°C und 36°C +/-1°C) zur Beurteilung gearbeitet wird.
|
PARAMETER
|
BEDEUTUNG
|
|
Koloniezahl (KBE) bei 20°C und
36°C
|
Allgemeiner mikrobiologischer
Belastungsparameter
|
|
Escherichia
coli (E.coli)
|
Indikator für fäkale
Verunreinigung
|
|
Intestinale Enterokokken
|
Indikator für fäkale
Verunreinigung
|
|
Coliforme Keime
|
Hinweis auf allgemeine
Verunreinigung (kann auch fäkalen Ursprungs sein)
|
|
Clostridium perfringens
|
Hinweis auf ggf. auch länger
zurück liegende Verunreinigung, evtl. auch nach Desinfektionsmassnahmen
|
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Wasser Hygiene
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Legionellen
Zur
Durchführung der Probenahme und Untersuchung auf Legionellen existieren
Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) und des Deutschen Vereins für
Gas und Wasser (DVGW).
Zur
orientierenden Probennahme sind in der Regel endsträngige Duschen sowie
eine weitere zu beproben. Genauere Entnahmepunkte sind insbesondere bei Kontroll-
und Sanierungsbegleitenden Untersuchungen (weitergehende Untersuchungen)
immer mit ausführlicher Dokumentation des Leitungsnetzes der
Hausinstallation festzulegen. Hier sind Kaltwasserzulauf, Vorlauf, Rücklauf
und weitere Armaturen sowie Duschköpfe individuell zu beproben.
Die
Probennahme erfolgt ohne Abflammen (im Gegensatz zu den unten
angeführten Probenahmegrundsätzen) , bei orientierenden Probenahmen
nachdem etwa 5-10 Liter Wasser abgelaufen sind. Die Temperatur zum Zeitpunkt
der Probennahme sowie die maximal erreichbare Temperatur
(Temperaturkonstanz) an der Entnahmestelle wird im Probenahmeprotokoll dokumentiert.
Bei
individellen Probennahmen, nach dem Auftreten positiver Befunde oder bei
einer erhöht abgesicherten Probenahme im Bereich von z.B. Krankenhäusern
oder Pflegeeinrichtungen kann, bzw. muß vor der Probenahme ggf. auf ein
vorhergehendes Ablaufen sogar verzichtet werden. Diese Vorgehensweise hilft
die Ursache der Belastung einzugrenzen.
Legionellenproben
werden dunkel aber nicht gekühlt transportiert. Niedrige
Temperaturen können sie Inaktivieren; aus diesem Grund im Winter auch auf
„Normaltemperatur“ achten.
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1.6 Probenahme nach
DIN 38411 TEIL
1
Der Beginn
jeder Untersuchung ist die Probenahme. Sie entscheidet wesentlich über das
Ergebnis und die Aussagekraft des Ergebnisses! Es ist deshalb darauf zu
achten, daß die Probe weder durch den Vorgang der Probennahme selbst, noch
durch den Transport der Probe bis zum Untersuchungsbeginn im Labor
verändert wird. Streng genommen ist das bei mikrobiologischen
Parametern nie
100% zu erfüllen, dennoch muß aus diesem Grund um so mehr auf ein Optimum
der Bedingungen gedrängt werden. Nur so ist eine Qualitätssicherung und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse
zu erreichen.
Für die
mikrobiologische Probennahme muß die Flasche sauber und steril sein. Steril
bedeutet frei von allen vermehrungsfähigen (Mikro-) Organismen.
Die Probe muß
unter sterilen Kautelen entnommen werden und es muß verhindert werden, daß
sich Bakterien auf dem Weg bis zur Labordiagnostik vermehren oder
absterben. Zur Befähigung der Probenahme muß vom Probenehmer eine
Zertifizierung erlangt werden.
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Sterilisation und Vorbereitung der Probenahmeflaschen
Spülen der Flaschen
Es darf per
Hand oder in der Spülmaschine gereinigt werden. Als sinnvoll erweist sich
dabei in der Praxis die Wiederverwendung von Glasflaschen die
ausschließlich für Trink- und Rohwasserproben Verwendung finden!!! Grobe
Verschmutzungen z.B. auch mit organischer Matrix, werden so annähernd
ausgeschlossen. Am Ende des Spülvorganges muss vor der Sterilisation mit
entionisiertem oder destilliertem Wasser gespült werden.
Die Sterilisation
Die
Sterilisation der gereinigten und getrockneten Flaschen erfolgt für
2-4 h bei 180°C-200°C im Trockensterilisator. Abweichend von der
zugrundeliegenden DIN wird in DIN 38 402 Teil 14 – Probennahme von Roh- und
Trinkwasser – (03.1986) auch die Sterilisation der Probenahmegefäße im
Autoklaven (Dampfdruckkessel) zugelassen.
Werden
Glasschliffstopfen verwandt, muß der Stopfen bis hinunter zum unteren Rand
des Flaschenhalses mit Aluminiumfolie (ausreichender Festigkeit) überzogen
werden.
Um zu
verhindern, dass sich der Stopfen nach dem sterilisieren durch Unterdruck
und thermische Ausdehnungseffekte nicht mehr öffnen lässt, kann zwischen
Stopfen und Flaschenhals ein Aluminium- Teflon- oder Papierstreifen gelegt
werden (alternativ Drahthäkchen).
Inhibierung von Desinfektionsmitteln
Zum
Neutralisieren der sich eventuell
im Probenwasser befindlichen Desinfektionsmittel auf Basis von halogenen
(Chlor ioder Brom), wird jeder Flasche Natriumthiosulfat vor der
Sterilisation zugegeben (ca. 0,03g/500 ml).
Bei gesilbertem
Wasser (z.B. Tankwagen, Schiffe) wird Natriumsulfid in der Probenflasche
vorgelegt (ca. 0,05g/500ml).
Die Probennahme
Zur Probennahme
werden Perlatoren, Strahlaufsätze, Brauseköpfe, Kunststoffschläuche etc.
vom Wasserauslass entfernt. Darauf achten das Dichtungsringe mit entfernt
werden. Der Zapfhahn wird wiederholt kurz voll geöffnet und wieder
verschlossen um evtl. Ablagerungen und Biofilmfetzen abzulösen. Bei
geschlossenem Hahn mit rauschender Flamme des Gasbrenners (schlechter:
Spiritusbrenner) den Auslass von unten in der Öffnung und Aussen bis
möglichst weit vor das Absperrventil so stark erhitzen, dass nach folgendem
Aufdrehen des Hahnes deutliche Zischgeräusche zu vernehmen sind.
Achtung:
verchromte Kunststoffhähne und Auslasstüllen können aussehen wie Metall. Der
unterschied besteht in der Hitzestabilität.....
Anschliessend
etwa bleistiftdicken Strahl >5 Minuten ablaufen lassen. Dabei erreichen
der Temperaturkonstanz prüfen. Flaschenverschluss entfernen.
Kontamination des Stopfens
/Deckelinnenseite unbedingt vermeiden. Flasche zu etwa 5/6 füllen und
sofort kontaminationsfrei verschliessen. Flaschenhals, Stopfen oder
Schraubdeckel dürfen dabei keinesfalls mit unsterilen Gegenständen in
Berührung gelangen. Auf unsteriles Spritzwasser aus dem Becken achten!
Flasche nach verwechselungssicherer
Kennzeichnung unmittelbar kühl (nicht bei Legionellen) und dunkel
aufbewahren.
Die
Kennzeichnung sollte auch auf entsprechendem Probennahmeprotokoll zusammen
mit dem Ort, der genauen Probennahmestelle, dem Datum und der Uhrzeit,
sowie der Temperatur nach Konstanz sowie evtl. die Leitfähigkeit vermerkt
werden. Alle Besonderheiten und Abweichungen sind hier ebenfalls zu
protokollieren.
Die sich in
manchen Wasserversorgungsanlagen befindlichen Dauerläufer sind unmittelbar
ohne vorhergehende Massnahmen zu beproben
Transport
Um
nachträgliche Veränderungen der Probe weitestgehend zu vermeiden, ist die
Probe permanent auf Temperaturen unter Entnahmetemperatur der
Kaltwasserprobe, am besten in Bereichen um 4°C zu kühlen (Einfrieren – auch
partielles - dabei unbedingt vermeiden). Wasserproben für Legionellen nicht
abkühlen. Auch sollte Lichteinfluss vermieden werden. Bewährt haben sich
hierfür Kühltaschen mit gefrorenen
Kälteakkus, welche jedoch nicht unmittelbar mit den Glasflaschen in
Berührung kommen dürfen.
Probenaufbewahrung
Proben
möglichst sofort weiterleiten und untersuchen. Auch bei sorgfältiger
Kühlung der normalen mikrobiologischen Proben und Proben auch auf flüchtige
Substanzen, sollten zwischen Probennahme und der technischen
Probenbearbeitung im Labor nicht mehr als 24 stunden vergehen.
Bei Laborübergabe darauf achten, daß
Kühlkette nicht unterbrochen wird.
Abweichungen
Bei besonderen
Fragestellungen oder Problemen kann es vorkommen , daß Wasserproben an
anderen als den amtlich festgelegten Zapfhähen oder unter anderen
Verhältnissen entnommen werden müssen. Gegebenenfalls erfüllen die
vorhandenen Probenahmestellen die DIN nicht ausreichend. Kommt es unter
solchen Zuständen zu Abweichungen der Vorgehensweise von der DIN ist dies
zwingend im Probenahmeprotokoll ausführlich zu schildern.
So ist es unter
Umständen sinnvoll bei stark zurückspritzenden Becken oder Böden, ein
sauberes Behältnis o.ä.für den glatten Wasserablauf unterzustellen. In
solchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, vorher zu spülen und dann etwa
30 sec. Nach dem Abflammen mit der Probennahme zu beginnen.
In
allen Fällen ausreichend auf dem Probenahmeprotokol dokumentieren.
Schöpfproben
In
einigen Hochbehältern oder Sammelkammern wird es weiterhin notwendig sein
Schöpfproben zu entnehmen. Hierbei müssen Probenflasche verwendet werden,
die auch auf der Aussenseite steril sind. Hierzu befinden sich diese in
einer Metallhülle oder Aluminiumfolie. Die Flasche darf nicht mit der Hand
berührt werden, sondern muss mit einer geeigneten, vorher abgeflammten
Haltevorrichtung entnommen werden. Nachdem der Stopfen mit Hilfe der
übergestülpten Alufolie entfernt wurde, wird die Flasche kopfüber
untergetaucht und unter Wasser gefüllt. Nach Entnahme und aufsetzen des
Verschlusses kann die Flasche normal weiter bearbeitet, also auch aussen
berührt werden.
Anforderungen an Probenahmestellen
Die Auswahl der
Probenahmestelle unter Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten ist für
die Qualität der Beprobung entscheidend. Hauptforderung ist die gute und
möglichst immerwährende Zu- gänglichkeit der Probennahmestelle. Neben
Zapfhähnen in Wasserwerken und Hochbehältern, Sammelkammern etc, sind hier
zur Beprobung des Verteilungsnetzes öffentliche Institutionen gut geeignet.
Diese sind jedoch nicht immer in Netzbereichen anzutreffen bei denen eine
Beprobung als sinnvoll erachtet werden kann (z.B. Strangendbereiche).
Mitunter ist also detektivischer Spürsinn zum Auffinden geeigneter
Zapfhähne gefragt.
Zur
Auswahl des Zapfhahnes innerhalb von Gebäuden ist die zugrundeliegende
Fragestellung wichtig.
So
ist durch den Wasserversorger nach §14 Abs.1 der TrinkwV 2001 lediglich
sicherzustellen, dass das Trinkwasser an der Stelle, an der es in das
hauseigene Installationssystem eingespeist wird, den Anforderungen der
gültigen Verordnung entspricht. Entsprechend muß der Entnahmeort möglichst
dicht am Wasserzähler (in der Regel rechtlicher Übergabepunkt) liegen.
Anders ist zu verfahren, wenn nach §14 Abs.6 auf Anordnung der zuständigen
Behörden die Hausinstallation untersucht werden soll.
Schlussvorderung
ist nach §8 der TrinkwV die Einhaltung der mikrobiologischen Anforderungen
an jenen Zapfstellen, die der Entnahme von Wasser zum menschlichen Gebrauch
dienen.
Bei
Installationen von Ionenaustauschern, Phosphatierungsanlagen oder anderen
Wasseraufarbeitungsanlagen (es reicht schon ein evtl. verkeimter einfacher
Wasserfilter) vor der Probennahmestelle, kann die Probennahme für eine
Netzprüfung hier nicht durchgeführt werden.
Es
erscheint also sinnvoll zumindest die Erstbegehungen zusammen mit einem
Vertreter des Wasserversorgungsunternehmens und der zuständigen Behörde
durchzuführen und geeignete Entnahmestellen festzulegen und zu
dokumentieren.
Standrohrprobenahme
Nach Neuverlegungen oder Reparaturarbeiten mit nachfolgendem
Desinfektions- und/oder Spülvorgang werden Standrohre zur Beprobung
genutzt.
Hierzu
nach anfänglichem Spülen unter hoher Fliessgeschwindigkeit (ca.2-3m/s) für mindestens
1 Stunde etwa Normaldurchflussrate (ca.1m/s) einregulieren. Hierbei sollte
schon der Zapfhahn ständig mitgespült werden. Weitere Vorgehensweise
(schliessen, abflammen, öffnen, Probenahme) entsprechend „normaler“
Wasserhähne durchführen. Auf äußere Kontaminationsquellen (z.B. Staub durch
fließenden Verkehr) achten. Ggf. protokollieren. Durchflussmenge des C
–Schlauches während der gesamten Vorgänge der Probennahme nicht mehr
verändern.
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